Soziotherapie
Soziotherapie nach §37a SGB V wird von ihrem behandelnden Arzt, Psychiater, Neurologen oder niedergelassenen Psychotherapeuten verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet werden. Sie benötigen hierzu ein Rezept. Bis zu 120 Stunden in drei Jahren, können kontinuierlich in Anspruch genommen werden.
Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Ihnen und uns als Soziotherapeutinnen bildet dafür die Grundlage.
Ziel:
- psychische Stabilität
- Vermeidung oder Verkürzung von stationären Krankenhausaufenthalten.
- ein stabiles soziales Umfeld zu schaffen und zu erhalten
- Aufbau eines Netzwerks mit möglicher Einbeziehung von Familie, Freunden oder Kollegen und anderen Menschen